Im Gegensatz zu der Grabpflege, die einen Zeitraum von einem Jahr umfasst, wird bei der Dauergrab- pflege ein schriftlicher Vertrag über einen längeren Zeitraum abgeschlossen. Dieser Zeitraum beträgt mindestens fünf Jahre, in der Regel jedoch die gesamte Nutzungszeit.
Die Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH ist als Treuhandstelle an diesem Vertrag beteiligt. Sie kontrolliert turnusgemäß alle vereinbarten Leistungen durch Überprüfung der Grabstätten und überträgt die Pflege in andere Hände, wenn deren ordnungsgemäße Ausführung nicht mehr gesichert ist.
Wir gestalten den Dauerpflegevertrag flexibel und passen ihn individuell an Ihre Bedürfnisse an. Bestimmen Sie Art und Umfang der Plege. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit diverse Serviceleistungen, wie z.B. Grabschmuck zu persönlichen Anlässen oder Gedenktagen, zu vereinbaren.